In Deutschland liegen die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch zwischen 350 und 700 Euro. Auch unter 18-Jährige müssen in der Regel mit diesen Preisen rechnen. Oftmals trägt die Frau die Kosten selbst, jedoch kann bei einem geringeren Einkommen die Krankenkasse, in diesem Fall die AOK, diese übernehmen.
Kosten und Abrechnungsmodalitäten
Preisspanne für Schwangerschaftsabbrüche
Die genauen Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch hängen von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der gewählten Methode und der jeweiligen Arztpraxis. Hier eine detaillierte Übersicht der möglichen Kosten.
Methode des Schwangerschaftsabbruchs | Preis (EUR) |
---|---|
Medikamentöser Abbruch | 350 – 500 |
Operativer Abbruch | 600 – 700 |
Ambulante Behandlung | 350 – 650 |
Unterschiedliche Arten des Schwangerschaftsabbruchs
Beim Schwangerschaftsabbruch gibt es primär zwei Methoden:
- Medikamentöser Abbruch: Dabei handelt es sich um die Einnahme einer Abtreibungspille. Diese Methode ist weniger kostenintensiv, da sie in der Regel ohne Narkose durchgeführt wird.
- Operativer Abbruch: Diese Methode kann je nach Narkosewahl variieren und ist in der Regel teurer als der medikamentöse Abbruch.
Wer übernimmt die Kosten?
In Deutschland werden die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch von der Krankenkasse übernommen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchwKG) gibt es folgende Anlässe, bei denen die Krankenkasse die Kosten übernimmt:
- Medizinische Indikation: Wenn die Gesundheit oder das Leben der Frau durch die Fortsetzung der Schwangerschaft gefährdet ist.
- Kriminologische Indikation: Wenn die Schwangerschaft durch Vergewaltigung entstanden ist.
Voraussetzungen für eine Kostenübernahme
Um eine Kostenübernahme durch die AOK zu beantragen, sind einige Voraussetzungen notwendig:
- Ärztliches Attest: Hiermit muss eine medizinische Indikation nachgewiesen werden.
- Einkommensnachweis: Bei geringerem Einkommen kann die AOK die Kosten auch in anderen Fällen übernehmen.
- Beratungsgespräch: Nach dem Gesetz muss vor dem Eingriff ein Beratungsgespräch in Anspruch genommen werden.
FAQ: Häufig gestellte Fragen
1. Ist eine Abtreibung in Deutschland legal?
Ja, Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland legal, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Schwangere Frauen müssen einen Beratungsschein vorlegen und dürfen den Eingriff erst nach einer drei-tägigen Bedenkzeit vornehmen.
2. Gibt es eine Altersgrenze für die Kostenübernahme?
Nein, das Gesetz sieht vor, dass auch unter 18-Jährige Anspruch auf die Kostenübernahme haben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
3. Wie kann ich einen Kostenvoranschlag erhalten?
Frauen, die eine Abtreibung in Betracht ziehen, können sich an ihre Frauenärzte oder entsprechende Kliniken wenden. Viele Ärzte und Kliniken bieten Kostenschätzungen an und informieren über die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
4. Wo kann ich weitere Informationen zur Kostenübernahme finden?
Für eine detaillierte Übersicht der Kosten und zur Anfrage bezüglich der Kostenübernahme durch die AOK kann die folgende Webseite konsultiert werden: AOK – Verhütung & Schwangerschaftsabbruch.
Fazit zu den Kosten
Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch sind variabel und hängen stark von der gewählten Methode und individuellen Voraussetzungen ab. Die frühzeitige Kontaktaufnahme mit einer Fachstelle oder einer Frauenärztin kann dazu beitragen, Klarheit über die finanziellen Aspekte zu gewinnen und gegebenenfalls einen Kostenvoranschlag zu erhalten. Es ist wichtig, sich über die verschiedenen Optionen und die damit verbundenen Kosten umfassend zu informieren.